Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung der angebotenen Dienste der Oldtimerzentrale durch Vermieter

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für Vermieter enthalten zusätzliche Regeln und Rahmenbedingungen für die Nutzung der Oldtimerzentrale in der Rolle als Vermieter (nachfolgend „Nutzungsbedingungen für Vermieter“). Sie sind Grundlage für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zwischen der Oldtimerzentrale und dem Vermieter und sind die einzigen geltenden Bedingungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vermieters finden keine Anwendung.

1.2 Falls die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für Vermieter Bestimmungen enthalten, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (welche für alle Nutzer gelten) abweichen, dann gelten die Nutzungsbedingungen für Vermieter.

 

2. Registrierung als Vermieter

2.1 Um Vermieter bei der Oldtimerzentrale werden zu können, müssen sich Vermieter registrieren. Die Registrierung ist lediglich eine Erfassung des Vermieters und Speicherung seiner Kontaktdaten in einer lokalen Datenbank. Ein Benutzerkonto (inkl. Login und persönlichem Bereich) bekommt der Vermieter nicht. Die Erfassung des Vermieters erfolgt erst bei Vertragsabschluss.

2.2 Vermieter bei der Oldtimerzentrale zu werden ist ausschließlich zu gewerblichen Zwecken zulässig. Privatnutzer und Verbraucher sind von einer Registrierung ausgeschlossen.

2.3 Kosten, in Form einer monatlichen Gebühr, entstehen dem Vermieter erst mit der verbindlichen Registrierung als Vermieter.

2.4 Füllt ein Vermieter das entsprechende Registrierungsformular aus und schickt es ab, gibt dieser ein Angebot auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Oldtimerzentrale ab. Darüber hinaus stimmt er den AGB und diesen Nutzungsbedingungen für Vermieter zu.

2.5 Die Erbringungen jeglicher vertraglicher vereinbarter Leistungen und deren Abwicklung, bei Abschluss eines Mietvertrages, ist Sache der Vertragsparteien. Die Oldtimerzentrale empfängt Zahlungen oder verwaltet diese treuhänderisch. Ausgenommen hiervon sind ausdrückliche und schriftliche Vereinbarungen im Sonderfall.

 

3. Vertragslaufzeit

3.1 Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders geregelt und vertraglich festgehalten, 12 Monate.

3.2 Der Vertrag des Vermieters verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

 

4. Mietfahrzeuge und Fahrzeugbeschreibungen

4.1 Der Vermieter stellt seine Fahrzeuge nicht selbst ein, sondern füllt für jedes Fahrzeug ein entsprechendes Formular aus, das alle relevanten Daten und Informationen abfragt und übermittelt dieses an die Oldtimerzentrale. Die Einstellung der Fahrzeuge erfolgt nach einer Prüfung. Die Oldtimerzentrale behält sich das Recht vor Fahrzeugbeschreibungen zu editieren, sofern dies zur Qualitätssicherung nötig ist. Unveränderliche Angaben (z.B. Sitzplätze, PS, Preisangaben des Vermieters, usw.) sind von diesen Änderungen ausgeschlossen.

4.2 Der Vermieter ist verpflichtet korrekte, vollständige und wahrheitsgemäße und nicht irreführende Angaben zu machen. Insbesondere hat er Rücksicht auf gesetzliche Bestimmungen (z.B. Verbot unlauteren Wettbewerbs) zu achten.

4.3 Der Vermieter versichert, dass er die Rechte für alle Bilder und Abbildungen, die er zur näheren Beschreibung seiner Fahrzeuge übermittelt, selbst hat oder dass durch die Verwendung im Rahmen des Dienstes keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollte ein Verstoß gegen genannte oder ähnliche Rechte geschehen, welcher auf ein Versäumnis des Vermieters zurückzuführen ist, so stellt der Vermieter die Oldtimerzentrale von jeglichen Ansprüchen oder Geltendmachungen frei und übernimmt alle Kosten und Aufwendungen, die der Oldtimerzentrale im Rahmen dieses Verstoßes entstehen sollten. Es wird auf Punkt 10 („Freistellung“) hingewiesen.

4.4 Sollte ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr verfügbar sein, ist der Vermieter verpflichtet dies der Oldtimerzentrale mitzuteilen, damit das Fahrzeug entfernt werden kann.

 

5. Fahrzeuganfragen und Mietverträge

5.1 Erfolgt eine Fahrzeuganfrage durch einen Mieter über das bereitgestellte Kontaktformular auf der Fahrzeugseite, dann werden die im Formular abgefragten Informationen an die E-Mail-Adresse des Vermieters, die er bei seiner Registrierung angegeben hat, weitergeleitet.

5.2 Der Vermieter verpflichtet sich dazu Anfragen so schnell, wie ihm möglich, zu bearbeiten. Die Oldtimerzentrale behält sich das Recht vor, das Nutzungsverhältnis des Vermieters vorzeitig zu kündigen, sollte dieser wiederholt und nach mehrmaligem Hinweis Anfragen nicht in einer angemessenen Zeit bearbeiten.

5.3 Die Oldtimerzentrale behält sich das Recht vor, sowohl Vermieter, als auch Mieter zu kontaktieren und sich über den Stand der Abwicklung zu informieren.

 

6. Preiserhöhungen

6.1 Die Oldtimerzentrale behält sich das Recht vor, seine Preise zu erhöhen, um auf steigende Kosten, sich verändernde Wettbewerbsbedingungen, o.ä. reagieren zu können und dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben.

6.2 Dem Vermieter müssen Preisänderungen mindestens 3 Monate vor Ablauf seines Vertrages mitgeteilt werden.

6.3 Nach Mitteilung der neuen Preise, hat der Vermieter die Möglichkeit seinen Vertrag zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 

7. Abrechnung und Zahlung

7.1 Rechnungen werden dem Vermieter an die von ihm angegebene und bei der Oldtimerzentrale hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Sie gilt mit der Versendung als zugestellt.

7.2 Die einzige zulässige Zahlungsmöglichkeit ist die Bezahlung per SEPA-Lastschriftmandat. Dieses wird zu Vertragsbeginn vom Vermieter erteilt. Der Bankeinzug erfolgt immer 3 Tage nach Rechnungsdatum. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein angegebenes Konto stets die erforderliche Deckung aufweist. Sollte dies nicht der Fall sein oder schlägt eine Abbuchung aus anderen Gründen fehl, hat der Vermieter die Kosten der Rücklastschrift in Höhe von 15,00 € pro fehlgeschlagenem Versuch zu tragen.

7.3 Alternative Abrechnungs- und Zahlungsvereinbarungen sind nach Absprache möglich und werden vertraglich festgehalten.

 

8. Kündigung

8.1 Eine Kündigung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages postalisch eingegangen sein. Mündliche Kündigungen (z.B. per Telefon) oder Kündigungsschreiben per E-Mail sind ungenügend und unwirksam.

8.2 Die Oldtimerzentrale und der Vermieter sind jeweils berechtigt diesen Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern ein plausibler Grund vorliegt. Ein plausibler Grund, der die Oldtimerzentrale zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, liegt in folgenden und vergleichbaren Fällen vor:

  • Der Vermieter reagiert nach wiederholten Hinweisen auf Mietanfragen nicht rechtzeitig (Punkt 5.2)
  • Der Vermieter macht absichtlich unvollständige, irreführende oder verbotene Angaben bei seinen Fahrzeugbeschreibungen (Punkt 4.2)
  • Der Vermieter verstößt gegen die AGB oder diese Nutzungsbedingungen für Vermieter
  • Es besteht begründeter Verdacht, dass der Vermieter gegen die AGB oder diese Nutzungsbedingungen für Vermieter verstößt

8.3 Zusätzlich behält sich die Oldtimerzentrale das Recht vor, Fahrzeugprofile zu editieren, zu löschen oder den Vertrag ohne Nennung von Gründen vorzeitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

8.4 Mit der Kündigung bzw. Beendigung des Vertrages werden alle Fahrzeuge des Vermieters von der Oldtimerzentrale entfernt.

 

9. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung in Textform bei uns eingehen, aus der Ihr Widerruf unmissverständlich erkennbar ist und senden Sie diese an:

 

Oldtimerzentrale

print work GmbH

Amorbacher Str. 30

74731 Walldürn

 

Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt es, wenn Ihre Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgeschickt wird.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

 

10. Freistellung

10.1 Der Vermieter stellt die Oldtimerzentrale von ausnahmslos allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund eingestellter Mietfahrzeuge bzw. Inhalte der Oldtimerzentrale gegenüber geltend gemacht werden. Zu dieser Freistellung zählen insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

10.2 Der Vermieter ist dazu verpflichtet der Oldtimerzentrale unverzüglich und wahrheitsgemäße, sowie vollständige Informationen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen, die von der Oldtimerzentrale für eine Prüfung der Ansprüche und die notwendige Verteidigung benötigt werden, sollte es zu einer Inanspruchnahme der Oldtimerzentrale kommen.

 

11. Sonstiges

10.1 Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Auf alle geschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.2 Der Gerichtsstand ist 74722 Buchen.

11.3 Für den Fall einer Unwirksamkeit oder teilweise Unwirksamkeit einer der Ziffern bzw. Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben die Wirksamkeiten der restlichen davon unberührt. Eine Bestimmung, die unwirksam oder teilweise unwirksam ist, wird durch diejenige ersetzt, die der ursprünglichen (unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte) am nächsten kommt.

 

Sollten Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, dann können Sie sich jederzeit bei uns melden, unter:

vermieter@oldtimerzentrale.de